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Das Schweizer Bundesgericht hat Fleischersatzherstellern wie Planted Foods die Verwendung von tierbezogenen Begriffen wie "Huhn" oder "Schwein" in Produktnamen unter Berufung auf den Verbraucherschutz untersagt. Ausnahmen werden für etablierte skurrile Namen wie "Gummibärchen" oder "Mandelfisch" gewährt. Die Unternehmen müssen der Entscheidung unverzüglich nachkommen.